Philosophie
Als erfolgreicher Dienstleister der heimischen Wirtschaft haben wir uns auf die juristischen Belange von Unternehmen und Unternehmern spezialisiert. Hierzu zählen das Arbeitsrecht, das Vertrags- und Immobilienrecht ebenso wie das Erbrecht. Darüber hinaus bearbeiten wir auch alle anderen juristischen Angelegenheiten und bieten Ihnen alle notariellen Dienstleistungen.
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kerkhoff betrachtet es als ihre vordringliche Aufgabe, Schaden von ihren Mandanten fernzuhalten. Hierfür steht eine aktive Information durchregelmäßige Veröffentlichungen ebenso wie eine beinahe zu jeder Zeit verfügbare Beratung. Durch eine frühzeitige Abfrage des juristischen Rats ist es für die Mandanten möglich, Streitfälle und damit auch finanziellen und zeitlichen Aufwand für Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dort, wo Auseinandersetzungen nicht vermieden werden können, werden wir alles daran setzen, für Sie erfolgreich zu sein. In grenzüberschreitenden Fällen wird die Kanzlei ihren Mandanten bei der Auswahl von Korrespondenzanwälten behilflich sein. Bei hochspezifischen Fällen wird in Abstimmung mit den Mandanten der fachliche Rat von einschlägigen Fachleuten und Sachverständigen eingeholt.

Miteinander
Wenn Sie zum ersten Mal die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen, sollten Sie folgenden Ablauf kennen:
1. In einem Erstgespräch geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu erläutern. Darin können wir auch eventuelle Nachfragen klären und so besser den Umfang der Beratung und nötiger Maßnahmen einschätzen.
2. Im Rahmen dieses Gesprächs werden wir Ihnen erläutern, welche rechtlichen Schritte wir für angemessen halten und Ihnen erläutern, mit welchem Kosten- und Zeitaufwand Sie rechnen müssen. Im Rahmen dieses Gesprächs entscheiden Sie sich, ob Sie uns beauftragen wollen.
3. Nachdem wir Ihr Mandat angenommen haben, werden wir Sie um die Unterzeichnung einer Vollmacht bitten, die uns als Ihr Rechtsvertreter ausweist und bevollmächtigt. Gegebenenfalls ist dann auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung gegenzuzeichnen.
4. Von diesem Punkt an werden wir Sie in dieser Sache oder auch in allen weiteren Angelegenheiten, mit denen Sie uns beauftragen, unterstützen und begleiten sowie juristisch vertreten. Unsere Arbeit kostet Geld, auch, weil dem Rechtsanwalt eine kostenlose Rechtsberatung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ob Sie letztendlich diese Kosten tragen müssen oder ob ein anderer Kostenträger gefunden wird, hängt von dem Fall und den jeweiligen Umständen ab. Das Risiko von Kosten und Aufwand können Sie durch eine Rechtsschutzversicherung minimieren. Entsprechende Angebote finden Sie bei nahezu jeder Versicherungsgesellschaft.
5. Sollten Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, lassen Sie es uns bitte umgehend wissen. Nur so können wir eventuell entstandene Fragen klären.
6. Sie – und auch wir – können die Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt beenden. Hierfür reicht eine Information in Textform, also als Fax, E-Mail oder Brief aus.
Vita
1957 | in Verl geboren |
ab 1978 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld |
1982 | Abschluss des Hochschulstudiums mit der Abschlussprüfung Teil I |
1982-1985 | Praxisausbildung bei der Staatsanwaltschaft und am Landgericht Bielefeld, der Kreisverwaltung Gütersloh und am Oberlandesgericht Hamm |
1985 | Erwerb der Befähigung zum Richteramt (Abschlussprüfung Teil II) |
1985 | Zulassung als Rechtsanwalt mit Tätigkeit in Verl, Delbrück und seit 1993 in Halle (Westf.) |
1997 | Erwerb der Berechtigung zum Führen des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" |
2000 | Bestellung zum Notar |
2006 | Zulassung als Rechtsanwalt am OLG Hamm |
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Reinhard Kerkhoff erstrecken sich neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Bearbeitung von Fällen aus dem gesamten Zivilrecht, speziell im Vertrags-, Familien- und Erbrecht. Seine fachliche Qualifikation berechtigt ihn zum Führen des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Regelmäßige Fortbildungen sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit.
Im Jahr 2000 wurde Reinhard Kerkhoff zum Notar ernannt und widmet sich auch dieser juristischen Tätigkeit mit der dafür erforderlichen Gewissenhaftigkeit, auch wenn diese eher seltene Kombination juristischer Qualifikationen wenige Berührungspunkte zu haben scheint. Zweifelsohne sind die als Rechtsanwalt bei streitigen Auseinandersetzungen gesammelten Erfahrungen eine Bereicherung für viele Aspekte seiner notariellen Tätigkeit.
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV.
Team
Eine Kanzlei dieser Größe funktioniert nicht oder nur unzureichend ohne das Team, das sich um die Administration kümmert.
Büroleiterin der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kerkhoff ist die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Linda Scholz. Sie wird temporär unterstützt durch die Bürokauffrau Susanne Ehlers.
Ausbildung
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kerkhoff ist Ausbildungskanzlei für den Anwaltsnachwuchs, bietet Referendaren die Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln. Die Kanzlei bildet zudem im Berufsbild Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aus und bietet Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II die Möglichkeit, im Rahmen eines Schülerpraktikums zu prüfen, ob dieser Beruf ihren Neigungen entspricht. Interessenten sollten jedoch darauf verzichten, ungefragt eine Bewerbung zu senden. Hier macht es Sinn, durch eine Nachfrage unter Telefon 05201-971430 oder per » E-Mail sicherzustellen, dass ein Praktikums- oder Ausbildungsplatz in dem gefragten Zeitraum zur Verfügung steht.
Sie vermissen ein Stichwort? Wir freuen uns auf Ihre Anregungen per » E-Mail. Vielen Dank.